Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Heavy Pedals GmbH

1. Vertragsumfang

Allen Verträgen, die von Heavy Pedals mit Kunden (im folgenden Auftraggeber) über den Kauf von Fahrrädern bzw. die Versendung, Beförderung, Behandlung und/oder Lagerung von Gütern abgeschlossen werden, liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber die Kenntnis dieser AGB und erkennt, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, diese an. Entgegenstehenden AGB wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Soweit die AGB von Heavy Pedals keine abweichenden Bestimmungen enthalten, gelten ergänzend die Allgemeinen österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp) in der zum Vertragsabschluss gültigen Fassung.

2. Leistungen

2.1. Verkauf

2.1.1. Vertragsabschluß / Preise / Zahlung

2.1.1.1. Der Käufer ist an die Bestellung 4 Wochen gebunden, bei Lagerfahrzeugen 10 Tage.

2.1.1.2. Der Kaufpreis ist fällig mit Übergabe des Kaufgegenstandes oder Übersendung der Rechnung.

2.1.1.3. Bei Rücktritt vom Kaufvertrag kann Heavy Pedals eine Aufwands- und Gebrauchsentschädigung für Nutzung und eventuelle Nebenleistungen verlangen.

2.1.1.4. Der Verkaufspreis ist der am Tag der Lieferung gültige Preis. Übersteigt dieser den vereinbarten Preis um mehr als 20%, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

2.1.1.5. Gegen die Ansprüche Heavy Pedals kann der Käufer nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist, oder ein rechtskräftiger Titel hierfür vorliegt.

2.1.2. Lieferung und Lieferverzug

2.1.2.1. Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist Heavy Pedals schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug. Der Käufer kann neben Lieferung, Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn Heavy Pedals Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Heavy Pedals haftet nicht, wenn der Schaden auch ohne Verzug eingetreten wäre.

2.1.2.2. Wird ein schriftlich versicherter, verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, gerät Heavy Pedals bereits mit Überschreitung des Liefertermins in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach den gesetzlichen Bestimmungen.

2.1.2.3. Ändert sich bei einer Reparatur der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag und tritt dadurch eine erhebliche Verzögerung ein, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber über Grund und Fertigstellungstermin zu informieren.

2.1.2.4. Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers/Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, soweit der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird, und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind. Heavy Pedals verpflichtet sich, den Käufer auf erhebliche, erkennbare Änderungen des Kaufgegenstandes hinzuweisen.

2.1.2.5. Konstruktionsänderungen, Farbabweichungen oder Änderungen des Lieferumfangs seitens der Hersteller bleiben, sofern sie für den Käufer zumutbar sind, vorbehalten.

2.1.3. Abnahme

2.1.3.1. Nimmt der Käufer den Kaufgegenstand länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige nicht ab, so ist Heavy Pedals nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

2.1.3.2. Verlangt Heavy Pedals Schadenersatz, so beträgt dieser 20% des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Heavy Pedals einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann Heavy Pedals vom Vertrag zurücktreten. Besteht ein Schadenersatzanspruch Heavy Pedals und nimmt dieser die Ware wieder an sich, entspricht der Rücknahmewert dem gewöhnlichen Verkaufswert zum Rücknahmezeitpunkt, der im Streitfalle auf Verlangen und Kosten des Käufers durch einen vereidigten Sachverständigen ermittelt wird.

2.1.3.3. Wird der Kaufgegenstand bei einem Funktionstest oder Probefahrt vor seiner Abnahme vom Käufer oder seinem Beauftragten beschädigt so haftet der Käufer für entstandene Schäden wenn diese vorsätzlich oder fahrlässig verursacht sind.

2.1.3.4. Bereitgestellte Fahrräder sind innerhalb einer Woche ab vereinbartem Fertigstellungstermin oder Fertigstellungsanzeige abzuholen. Kosten und Gefahren einer weiteren Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

2.1.4. Eigentumsvorbehalt

Heavy Pedals behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Solange ein Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt.

2.1.5. Sachmangel

2.1.5.1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängel verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb von 24 Monaten ab Auslieferung der Ware. Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von 12 Monaten, wenn der Abnehmer Unternehmer ist, der bei Vertragsabschluss in Ausübung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Tätigkeit handelt.

Festgestellte Mängel müssen Heavy Pedals unverzüglich angezeigt werden.

2.1.5.2. Liegt ein Mangel vor, hat der Käufer Anspruch auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung, sofern diese zumutbar ist. Wenn Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung unmöglich sind, hat der Käufer das Recht, vom Kauf zurückzutreten oder Minderung zu verlangen. Für die Nutzung kann der Verkäufer im Falle des Rücktritts vom Kaufvertrag Nutzungsentschädigung verlangen.

2.1.5.3. Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf gebrauchter Waren unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Abnehmer Unternehmer ist, der bei Vertragsabschluss in Ausübung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Tätigkeit handelt.

Bei Verkauf gebrauchter Produkte an Konsumenten kann die Gewährleistungsfrist für Sachmängel entsprechend den gesetzlichen Bedingungen auf 12 Monate ab Übergabe verkürzt werden. Dies bedarf allerdings einer gesonderten Vereinbarung.

2.1.5.4. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass:

  • der Käufer einen Fehler nicht gemäß Ziffer 2.1.5.1. angezeigt und unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat oder
  • der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht (z.B. bei sportlichen Wettbewerben) worden ist oder
  • der Kaufgegenstand zuvor in einem für die Betreuung nicht geeigneten Betrieb instandgesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist und der Mangel hierdurch verursacht oder erweitert wurde.
  • in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Verkäufer nicht genehmigt hat oder der Kaufgegenstand in einer vom Verkäufer nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder
  • der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat.

2.1.5.5. Natürlicher Verschleiß ist von der Sachmängelhaftung ausgeschlossen.

2.1.6. Haftung

Muss Heavy Pedals aufgrund gesetzlicher Regelungen und dieser Geschäftsbedingungen für einen Schaden aufkommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet er beschränkt und zwar nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss absehbaren typischen Schaden begrenzt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit. Bei Verlust oder Beschädigung wird für lose mit Fahrrädern oder Teilen verbundene Gegenstände, die im Fahrradgeschäft verbleiben nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet.

2.2. Lastenradbotendienst

2.2.1. Leistungen

2.2.1.1. Preisvereinbarungen des Auftraggebers mit Heavy Pedals beziehen sich stets nur auf die zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Heavy Pedals Tarife. Im Zweifel gilt ein Tarif von EUR 50,00/h excl. USt pro Fahrer und Rad bis zu einer Gewichtsgrenze von 60kg des zu transportierenden Gutes als vereinbart.

2.2.1.2. Wird der Auftrag wieder entzogen, steht Heavy Pedals, unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen, eine angemessene Provision zu. (Stornogebühr) Eine Stornierung ist lediglich bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.

2.2.1.3. Lehnt der Empfänger die Annahme der zugestellten Sendung ab, so steht Heavy Pedals das doppelte Entgelt für die Rückbeförderung zu.

2.2.1.4. Heavy Pedals ist berechtigt, Sendungen, die an den vom Auftraggeber bekannt gegebenen Empfänger nicht zugestellt werden können oder wenn die Abgabestelle nicht besetzt ist auf Kosten des Absenders für die Dauer von maximal 7 Tagen einzulagern.

2.2.2. Ausgeschlossene Leistungen

2.2.2.1. Vom Transport ausgeschlossen sind mangels gesonderter schriftlicher Vereinbarung folgende Sendungen:

a. die nicht den in den jeweils aktuellen Angebotsbeschreibungen von Heavy Pedals definierten Eigenschaften entsprechen, insbesondere bei Überschreitung der darin angegebenen Maximalmaße- und Gewichte.

b. die von besonderem Wert sind, insbesondere Edelsteine, Zahlungsmittel, Schmuck, Dokumente, Aktien, Wertpapiere, Urkunden, Edelmetalle, Scheck- und Kreditkarten, Wechsel, Sparbücher, sowie sonstige Papiere, für die im Schadensfall keine Sperrung oder Kraftloserklärungs- und Ersatzverfahren durchgeführt werden können,

c. deren Beförderung/Aufbewahrung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstößt,

d. die Waffen, Explosivstoffe oder Militärgut enthalten,

e. die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Gefahr für Umwelt, Personen und/oder Tiere darstellen könnten,

f. die sterbliche Überreste von Menschen oder Tieren bzw. lebende Tiere enthalten,

g. Sendungen mit fehlender oder unzureichender Empfängeradresse,

h. Sendungen mit mangelnder Verpackung wenn Gefahr besteht, dass die Ware dadurch beschädigt werden könnte. Feuchtigkeitsschäden am Transportgut sind in jedem Fall vom Auftraggeber zu tragen.

2.2.2.2. Mangels gesonderter Vereinbarung wird davon ausgegangen, dass der Wert des zu transportierenden Gutes EUR 50,00 nicht übersteigt. Die Verantwortung dafür trägt der Absender; insbesondere hat er den Fahrer darauf aufmerksam zu machen.

2.2.2.3. Sämtliche Schäden, Kosten und Aufwendungen, die durch die Übergabe von ausgeschlossenem Transportgut, durch den Auftraggeber (oder in dessen Auftrag) an Heavy Pedals entstehen, unabhängig von etwaigem Verschulden, sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

2.2.2.4. Heavy Pedals ist nicht verpflichtet, Sendungen hinsichtlich eines Transportausschlusses zu öffnen oder anderweitig zu prüfen. Des Weiteren ist Heavy Pedals berechtigt, die Annahme oder Beförderung von Produkten ohne Angabe von Gründen zu verweigern.

2.2.3. Pflichten des Auftraggebers

2.2.3.1 Der Auftraggeber hat seine Adresse, sowie die Adresse des Empfängers und etwaige Adresseränderungen Heavy Pedals unverzüglich anzuzeigen; andernfalls ist die letzte vom Auftraggeber bekanntgegebene Adresse maßgeblich.

2.2.3.2. Die von Heavy Pedals zu befördernden Güter müssen sachgemäß auf den Transport vorbereitet und transportsicher (bei Regen wasserfest), schüttelfest und kompakt verpackt werden. Hierüber besteht von Seiten Heavy Pedals keine Prüfpflicht, sondern es kann davon ausgegangen werden, dass die Güter ordnungsgemäß verpackt sind.

2.2.3.3. Der Auftraggeber hat dafür zu Sorgen, dass wichtige Sendungsdaten, mindestens aber Absender, genaue Empfängeradresse- und Name, sowie gewünschte Liefertermine (Zeitfenster) angegeben werden.

2.2.4. Liefertermine

Zusagen über Abholfristen, Lieferfristen und Ausliefertermine sind unverbindlich.

Es wird eine unverbindliche Bemühenszusage abgegeben, innerhalb des Wiener Stadtgebietes innerhalb von sechs Stunden zuzustellen, dies jedoch nur nach ordnungsgemäßer Übergabe und solange keine äußeren Witterungsbedingungen dem entgegenstehen. Überschreitungen berechtigen den Auftraggeber nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Heavy Pedals es sei denn es liegt eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Heavy Pedals über einen fixen Liefertermin vor und die Terminüberschreitung wurde von Heavy Pedals grob Fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet. In Fällen höherer Gewalt ist Heavy Pedals nicht an vereinbarte Liefertermine gebunden.

2.2.5. Preise

2.2.5.1. Alle Preise verstehen sich in Euro exklusive Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben. Von Preislisten abweichende Preise gelten jeweils für den konkreten Auftrag, stellen jedoch keineswegs eine generelle Vereinbarung für die Zukunft dar.

2.2.5.2. Ein Zuschlag von 20% wird eingehoben für

– Steigungen,

– Transportgut mit einem Gewicht zwischen 60 und 100kg.

2.2.5.3. Die in Preislisten angegebenen Preise entsprechen der jeweils aktuellen Preisliste und können jederzeit allfälligen Preisänderungen angepasst werden. Preisüberschreitungen berechtigen den Auftraggeber nicht zur Minderung seiner Zahlungspflicht, aus welchem Titel immer, es sei denn, die Unangemessenheit der Überschreitung wird rechtswirksam durch Gerichtsurteil festgelegt.

2.2.6. Haftung

2.2.6.1. Alle von Heavy Pedals übernommenen Aufträge werden mit größter Sorgfalt in dem Bemühen um sofortige Zustellung ausgeführt. Sollte es wider Erwarten zu Beschädigung von Gütern, Lieferverzögerungen oder Verlust kommen, so haftet Heavy Pedals für sich und seine Leute im Falle leichter Fahrlässigkeit nur im Rahmen der Haftungsbeschränkung der Art 17-28 CMR und lediglich für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln.. Die Geltendmachung von ideellen Werten, mittelbaren Schäden, Mangelfolgeschäden und der Ersatz entgangenen Gewinnes ist keinesfalls möglich. Die Ersatzpflicht ist abhängig davon, ob die Versicherung das Gut ohne Erhöhung der Versicherungsprämien ersetzt und umfasst ausschließlich den Wert des Auftrages sowie das transportierte Gut.

2.2.6.2. Im Falle von Verlust oder Beschädigung des Transportgutes und von Lieferterminüberschreitungen hat der Auftraggeber dies Heavy Pedals spätestens bis 10.00 Uhr des nächsten Werktages schriftlich mittels Brief oder e – Mail mitzuteilen. Wurde das Gut beschädigt, ist es herauszugeben und der Absender hat zu beweisen, dass es ordnungsgemäß übergeben worden war. Andernfalls können keine wie auch immer gearteten Ansprüche gegen Heavy Pedals geltend gemacht werden.

2.2.6.3. Für den Fall, dass ausgeschlossene Sendungen (laut 3.ff.) ohne nachweisliche, schriftliche Kenntnisnahme seitens Heavy Pedals an den Auftragnehmer übergeben werden, ist die Haftung von Heavy Pedals ausgeschlossen. Sollte dies die Haftung aufgrund gesetzlich zwingender Vorschriften nicht ausschließen, stellt die Unterlassung der Information von Heavy Pedals durch den Auftraggeber zumindest ein grobes Mitverschulden des Auftraggebers dar.

2.2.6.4. Heavy Pedals haftet nicht für durch höhere Gewalt oder leichte Fahrlässigkeit verursachte Überschreitung von Lieferterminen bzw. verspäteten Annahme oder Ablieferung, sowie Verlust und Beschädigung des Transportgutes (siehe auch oben 5.).

2.2.6.5. Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen hat der Auftraggeber die vollständige und unbeschädigte Übernahme der Sendung durch Heavy Pedals zu beweisen.

2.2.6.6. Für Schäden, die im Vermögensbereich des Auftraggebers entstehen oder für Folgeschäden jeder Art haftet Heavy Pedals nicht. Ausgeschlossen von der Haftung sind weiters Forderungen für Zölle und sonstige Abgaben.

2.2.6.7. Für Schäden, die durch Diebstahl, Erpressung oder Raub entstehen, übernimmt Heavy Pedals keine Haftung.

2.2.7. Versicherung

2.2.7.1. Die Sendungen sind bis zu einem Betrag von EUR 50,00 versichert.

2.2.7.2. Zu einer zusätzlichen Versicherung ist Heavy Pedals nur verpflichtet, soweit ein ausdrücklicher schriftlicher Auftrag unter Angabe des Versicherungswertes und der zu deckenden Gefahren vorliegt.

2.2.7.3. Die Versicherung deckt keine mittelbaren Schäden oder Verluste, sowie keine Verluste die durch Zeitverzögerungen verursacht wurden.

3. Zahlung

3.1. Zahlungen sind unverzüglich fällig. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles ist Heavy Pedals berechtigt, 18% Verzugszinsen (1,5% pro Monat) zu verrechnen.

3.2. Heavy Pedals steht wegen aller fälligen und nicht fälligen Ansprüche, die ihm aus seinen Leistungen für den Auftraggeber zustehen, ein Pfand- und ein Zurückbehaltungsrecht an den in seiner Verfügungsgewalt befindlichen Güter- und sonstigen Werten zu. Soweit dieses Pfand- oder Zurückbehaltungsrecht Ansprüche sichert, welche durch das gesetzliche Pfand- und Zurückbehaltungsrecht nicht gesichert sind, werden nur solche Güter und Werte erfasst, die dem Auftraggeber gehören.

3.3. Heavy Pedals darf ein Pfand- oder Zurückbehaltungsrecht wegen solcher Forderungen, die mit dem Gut nicht in Zusammenhang stehen, nur ausüben, soweit sie nicht strittig sind oder wenn die Vermögenslage des Schuldners die Forderung von Heavy Pedals gefährdet. Weitergehende gesetzliche Pfand- und Zurückbehaltungsrechte von Heavy Pedals werden durch die vorstehenden Bestimmungen nicht berührt.

3.4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Heavy Pedals, aus welchem Grunde immer, aufzurechnen.

4. Verjährung

Sämtliche Ansprüche gegen Heavy Pedals sind binnen 3 Monaten, ab der Ablieferung oder dem Zeitpunkt der geplanten Ablieferung, gerichtlich geltend zu machen.

5. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein, treten lediglich diese außer Kraft und zieht dies nicht die Nichtigkeit des gesamten Vertrages oder der AGB nach sich. Die unwirksamen Vertragsbestimmungen bzw. Geschäftsbedingungen sind dann so auszulegen, wie es am ehesten dem wirtschaftlichen Sinn des Vertrages entspricht. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt dann die gesetzlich zwingend vorgeschriebene Regelung ein.

6. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wurde Wien vereinbart. Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes und sind nicht die zwingenden Bestimmungen der CMR anzuwenden, so ist, solange eine entsprechende zwingende gesetzliche Regelung besteht, für Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit Heavy Pedals gemäß § 14 KSchG das Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Auftraggeber seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seinen Beschäftigungsort hat.